

..., welche Möglichkeiten du hast deine finanzielle Situation während deiner Krankheit in den Griff zu bekommen?
Wenn du berufstätig bist zahlt dein Arbeitgeber bis zu 6 Wochen deinen Lohn weiter. Du musst vor deiner Krankheit mindestens 4 Wochen bei diesem Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein. Die 6 Wochen werden in Kalendertagen gerechnet. Das ergibt eine Lohnfortzahlung von höchstens 42 Kalendertagen. In manchen Tarifverträgen sind längere Lohnfortzahlungen vereinbart.
Wirst du wegen der selben Krankheit mehrfach krank geschrieben, werden die Kalendertage berechnet. Wenn du beim ersten Mal 20 Tage krank bist und zwischendurch wieder arbeitest. Dann das nächste Mal 15 Tage mit der selben Krankheit krankgeschrieben wirst und danach wieder arbeitest. Das dritte Mal 10 Tage mit der selben Diagnose erkrankt bist, erhälst du in den letzten 3 Tagen keine Lohnfortzahlung mehr.
Wann habe ich wieder Anspruch auf Lohnfortzahlung?
- Du musst mindestens 6 Monate lang wieder arbeitsfähig sein. Oder
- Wenn seit der ersten Krankheitschreibung mit dieser Krankheit mindestens 12 Monate vergangen sind.
Wenn du bereits arbeitsunfähig bist und es tritt eine weitere Erkrankung auf, verlängert sich die 6-Wochen-Frist nicht.
Auch bei einem Minijob hast du, nach 4 Wochen Beschäftigung, einen Anspruch auf Entgeldfortzahlung.
Krankengeld
Das Krankengeld sichert bei einer längeren Krankheit deinen Lebensunterhalt. Das Krankengeld beträgt 70% deines durchschnittlichen Bruttoeinkommens. Es ist aber geringer als 90% deines Nettoeinkommens.
Da du bei einem Minijob keine Krankenversicherungsbeiträge zahlst, hast du auch keinen Anspruch auf Krankengeld.
Welche Leistungen werden von meinem Krankengeld abgezogen?
- Sozialversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
Die Krankenkasse übernimmt deine Beiträge zur Krankenversicherung in voller Höhe die anderen Versicherungen werden zur Hälfte von der Krankenkasse übernommen. Bei einigen Krankenkassen gibt es Krankengeldrechner.
Internetseite für verschiedene kostenlose Online Berechnungen
https://www.finanz-tools.de/krankengeldrechner
Unter diesem Link kennst du kostenlos dein Krankengeld berechnen.
Dein Krankengeld ist zwar steuerfrei, allerdings unterliegt es dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dein Krankengeld wird zum Jahreseinkommen dazugerechnet. Es kann sich daraus ein höherer Steuersatz ergeben. Es kann also sein, dass du Geld zurück zahlen musst. Das Krankengeld wird immer rückwirkend gezahlt.
Was ist eine Blockfrist?
Vom ersten Tag der Krankschreibung startet eine Blogfrist von 3 Jahren. Innerhalb dieser 3 Jahre hast du höchstens 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Es sind in dieser Blogfrist die 6 Wochen der Lohnfortzahlung auch enthalten.
Wann habe ich wieder Anspruch auf Krankengeld, mit der selben Krankheit?
- Du musst mindestens 6 Monate arbeitsfähig gewesen sein. Oder
- Du musst 6 Monate erwerbsfähig und bei der Agentur für Arbeit gemeldet gewesen sein.
Kommt zu deiner Krebserkrankung eine neue Erkrankung, bewirkt das eine neue Blockfrist.
Gibt es Ausnahmen, dass ich kein Krankengeld bekomme?
- Bei Lohnersatzleistungen
- Mutterschaftsgeld
- Übergangsgeld
- Arbeitslosengeld
- In der Elternzeit
- Wenn du dich nicht arbeitsunfähig gemeldet hast.
- Wenn du einem Minijob hast.
Es ist wichtig, dass deine Krankschreibungen lückenlos sind. Jede Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss lückenlos an die nächste anschließen. Das bedeutet, wenn du nach einem Krankenhausaufenthalt weiter krank bist, musst du dich weiter von deinem Hausarzt krank schreiben lassen. Wird dir noch weiter Lohn gezahlt, werden Werktage gezählt. Du musst dich nicht für Wochenenden oder Feiertage krank melden. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Wenn du zum Beispiel im Gastro- Gewerbe arbeitest oder im Bereich Medizin. Erkundige dich im Zweifelsfall, ob es bei deiner Arbeitsstelle eine Krankschreibung auch für Wochenenden und Feiertage notwendig ist.
Achtung!
Wenn du Krankengeld beziehst, musst du dich auch für die Wochenenden krank schreiben lassen. Wenn also ein Wochenende zwischen dem Krankenhausaufenthalt oder der letzten Krankschreibung und dem nächsten Artztbesuch ist, werden die 2 Tage vom Wochenende nicht bezahlt. Du erhälst also weniger Geld. Das nennt man dann Ruhen des Krankengeldanspruchs. In manchen Fällen kann sogar der Anspruch auf Krankengeld verloren gehen.
Rückdatietungen von Krankschreibungen werden in der Regel nicht anerkannt. Ausnahmen sind, wenn du an diesen Tagen nicht handlungsfähig oder nicht geschäftsfähig warst. Das kann der Fall sein, wenn du im Koma warst, oder unter einer akuten Psychose gelitten hast.
Fachärzte im Krankenhaus dich 7 Tage länger krank schreiben, als dein Krankenhausaufenthalt dauert.
Seit 2022 gibt es eine automatische, elektronische Übermittlung deiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Es kann aber trotzdem zu technischen Fehlern kommen. Seit Januar 2023 sind Arbeitgeber zum Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verpflichtet.
Achte darauf, dass du Anträge rechtzeitig stellst damit du deine dir zustehenden Leistungen rechtzeitig erhältst. Wenn du diese Fristen nicht einhälst kann dein Anspruch auf Krankengeld verfallen.
Die Krankenkasse hat für manche Anträge eine Frist von 10 Wochen. Wenn du zum Beispiel einen Antrag auf Rehabilitation stellen möchtest. Das gilt auch, wenn du anschließend die Voraussetzungen für einen Rentenbezug erfüllst. Wenn es dir schwer fällt Anträge auszufüllen, kann dir der Soziadienst im Krankenhaus helfen. Einige soziale Einrichtungen bieten auch Hilfe beim Ausfüllen an (z.B. Caritas)
Habe ich als Privatversicherter auch Anspruch auf Krankengeld?
In der Regel kannst du eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Die Höhe ist tariflich vereinbart. Wenn du als Angestellter privat versichert bist hast du auch ein Recht auf Lohnfortzahlung. Nach dem Ablauf der Frist, musst du deine Beiträge zur Rentenversicherung und privaten Krankenversicherung selbst zahlen. Deshalb kann dein Krankengeld dein Nettoeinkommen übersteigen. So ist sichergestellt, dass du keine großen finanziellen Einbußen hast.
In der Regel wird von Arbeitgeber 42 Tage der Lohn weiter gezahlt. Das kann aber auch individuell festgelegt sein.
Bist du Selbständig, solltest du den Zeitpunkt vom Beginn des Krankengeldes unbedingt früher festlegen. Es kann zum Beispiel ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit sein. Es gibt keine zeitliche Begrenzung der Krankentagegeldzahlungen gibt es nicht. Erst wenn dein Artzt dich wieder arbeitsfähig schreibt, endet die Zahlung.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch, wenn mein Kind erkrankt und ich zu Hause bleibe?
In diesem Fall gibt es Kinderpflegekrankengeld. Wenn du Arbeitnehmer bist und wegen der Krankheit deines Kindes nicht auf Arbeit erscheinen kannst.
Was für Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Es muss eine Bescheinigung vom Arzt vorliegen, dass du dein Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen musst. Das Kind muss jünger als 12 Jahre alt sein. Es kann sich keine andere, im Haushalt lebende Person um das Kind kümmern. Jeder gesetzlich versicherte Elternteil kann pro Jahr maximal 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kind erhalten, sofern das Kind gesetzlich versichert ist. Bei mehreren Kindern besteht maximal ein Anspruch auf insgesamt 35 Tage. Für Alleinerziehende gilt die doppelte Zahl an Tagen. Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung, muss erstmal der der Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld genutzt werden.
Die Höhe vom Kinderpflegekrankengeld ist vom Gesetzgeber festgelegt. Es beträgt 90% des ausgefallenen Nettoeinkommens, darf aber nicht 70% der kalendertäglichen Betragsbemessungsgrenze überschreiten.
Wenn dein Kind schwer erkrankt ist und der Arzt bescheinigen kann, dass es nur noch einige Wochen oder Monate leben kann, hat der Gesetzgeber die zeitliche Begrenzung der Leistung aufgehoben.
Internetseite zu diesem Thema
https://www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes-kind/recht/berufstaetigkeit/
Aussteuerung/ Nahtlosigkeitsregelung
Endet das Krankengeld nach 78 Wochen, wird das als Aussteuerung bezeichnet. Wenn du dann immer noch arbeitsunfähig bist, droht dir Erwerbsunfähigkeit. Wenn der Renten-versicherungsträger bei dir aber noch keine verminderte Erwerbsunfähigkeit festgestellt hat, ergibt sich eine Lücke im sozialen Netz. Du hast nicht nur kein gesichertes Einkommen, sondern die Aussteuerung kann auch Auswirkungen auf den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben.
Für diesen Fall gibt es Arbeitslosengeld I bei Arbeitsunfähigkeit. Der Anspruch besteht solange, bis die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit geklärt wird. Das Arbeitsamt übernimmt die Beiträge für die Krankenversicherung.
Mitwirkungspflichten
Wenn du Sozialleistungen beziehst, bist du zur Mitwirkung verpflichtet. Um Krankengeld zu erhalten musst du wahrheitsgemäße Angaben machen, deine Krankmeldung rechtzeitig vorlegen und dich um fristgerechte Verlängerung kümmern.
Hier gibt es aber auch Grenzen. Du bist nicht verpflichtet ärztliche Befunde an deine Krankenkasse zu senden oder pauschal einer Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht zuzustimmen.
Informationen zu diesem Thema
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/275.html
Erwerbsminderungsrente
Wenn du wegen deiner Krankheit nur eingeschränkt leistunsfähig bist, muss festgestellt werden ob du nur teilweise oder garnicht mehr berufsfähig bist. Diese Rente kann als Vollzeit oder Teilzeit Rente ausgezahlt werden. Der Rentenversicherungsträger prüft ob du weniger als 3 Stunden kannst. Bist du in der Lage 3 bis 6 Stunden pro Tag zu arbeiten, bekommst du Teilrente.
Nähere Informationen zu diesem Thema
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html
Dieser Link führt zu einer Seite der Deutschen Rentenversicherung.
Du musst im Rahmen der Restleistungsfähigkeit jede Tätigkeit annehmen. Einem Berufsschutz gibt es nur noch für Personen die vor dem 2.1.1961 geboren sind. Wenn du keine Teilzeitstelle findest, bekommst du die volle Erwerbsminderungsrente. Es wird vorher geprüft, ob deine Erwerbsfähigkeit durch Rehabilitation wieder hergestellt werden kann. Um diese Rente zu bekommen musst du eine Versicherungszeit von mindestens 60 Kalendermonaten vorweisen und innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge bezahlt haben.
Was kann noch auf die Versicherungszeit angerechnet werden?
- Kindererziehungszeiten
- Wehrdienst
- Anerkanntes freiwilliges soziales Jahr
Der Anspruch wird nach 3 Jahren erneut geprüft.
Kann ich in dieser Zeit dazuverdienen?
Man kann in einem bestimmten Rahmen dazuverdienen.
Aktuelle Informationen der Deutschen Rentenversicherung
Du kannst aber auch Leistungen beim örtlichen Sozialamt in Anspruch nehmen. Dort kannst du Grundsicherung beantragen. Wenn deine Erwerbsminderungsrente sehr niedrig ist, hast du Anspruch auf diese Sozialleistung.

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Quelle- Die blauen Ratgeber- herausgegeben von der deutschen Krebshilfe.
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