

Arznei- und Verbandsmittel
Wenn du ein Rezept für diese Hilfsmittel bekommst, werden 90% der Kosten bezahlt. Grundsätzlich musst du 10% des Preises selbst zahlen. Es sind mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Die Zuzahlung darf nicht höher sein als der eigentliche Preis des Medikaments oder des Verbandsmittels.
Es gibt auch zuzahlungsfreie Medikamente. Wenn mehrere Präparate mit dem gleichen Wirkstoff auf dem Markt sind, dürfen Krankenkassen sogenannte Festbeträge festlegen. Die Zuzahlung entfällt dann, wenn der Preis 30% unter dem Festbetrag liegt. Erkundige dich bei deinem Arzt über zuzahlungsfreie Medikamente.
Ausnahme:
Wenn ein Arzt ein Rezept für ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament für ein Kind unter 12 Jahren ausstellt. Dann werden die Kosten dafür von der Krankenkasse übernommen.
Sonderregelung:
Wenn nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel als Therapiestandard gelten, also sehr häufig für die Krebstherapie genutzt werden. In diesem Fall werden die Kosten dafür übernommen. Die Liste der Medikamente wird immer aktualisiert. In der Arztpraxis und in der Apotheke sind diese Listen vorhanden.
Es gibt eine Liste der nicht verschreibungspflichtigen rezeptfreien Arzneimittel (OTC- Ausnahmeliste).
https://www.g-ba.de/themen/arzneimittel/arzneimittel-richtlinie-anlagen/otc-uebersicht/
Unter dieser Internetseite kannst du dir diese Liste herunterladen.
Heilmittel
Zu den Heilmitteln gehören zum Beispiel Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder Massagen. In manchen Fällen ist auch Sprach- oder Ergotherapie notwendig.
Versicherte über 18 Jahre, müssen 10% der Kosten selbst bezahlen. Außerdem gibt es eine Zuzahlungsregelung. In der Praxis müssen dann noch10€ pro Anwendung bezahlt werden.
Heilmittel kannst du dir von deinem Arzt verschreiben lassen. Dein Arzt kann dich auch beraten, wenn chronische Schäden entstehen oder langfristige Behandlungen notwendig sind.
Hilfsmittel
Hilfsmittel gleichen entweder Behinderungen aus oder sichern den Erfolg der Behandlung. Zu den Hilfsmitteln zählen: Prothesen, prothesengerechte Badeanzüge, Hörgeräte, Sprechhilfen um nur einige zu nennen. Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, muss der Artzt diese verordnen.
Für Hilfsmittel müssen 10% des Preises bezahlt werden. Das sind in der Regel mindestens 5€ und höchstens 10€. Bei Hilfsmitteln die verbraucht werden, wie zum Beispiel Windeln, musst du 10% des Packungspreises bezahlen. Im Monat brauchst du aber nicht mehr als 10€ für diese Art von Hilfsmitteln bezahlen. Es gibt eine jährliche Belastungsgrenze. Nähere Informationen gibt es noch in einem späteren Artikel.
Auch bei Hilfsmitteln gibt es Alternativen mit einem Festbetrag. Erkundige dich bei deinem Arzt oder der Krankenkasse ob es für dein Hilfsmittel einen Festbetrag gibt. In diesem Fall werden für solche Alternativen die Kosten voll übernommen. Für Stomaartikel, Inkontinenzhilfen oder Hilfen für die Kompressionstherapie gibt es zum Beispiel einen Festbetrag.
Private Krankenversicherung
Privatversicherte können einen sogenannten Selbstbehalt vereinbaren. Du bezahlst pro Jahr die Kosten deiner Behandlungen bis zu einem bestimmten Betrag selbst. Alles was über diesen Betrag geht, wird von der Krankenkasse übernommen. Du kannst selber entscheiden wie hoch der Betrag ist.

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Fahrtkosten
Fahrtkosten für eine ambulante Behandlung werden nur in wenigen Fällen bezahlt. Wenn die Behandlung regelmäßig und über einen längeren Zeitraum notwendig sind. Das ist zum Beispiel bei einer Chemo- und Strahlentherapie notwendig. Auch bei einer Dialyse sind Fahrten in einem regelmäßigen Abstand notwendig. Bei Patienten mit außergewöhnlichen Gehbehinderung ( Merkzeichen aG), oder Merkzeichen Bl für Blind oder Merkzeichen H für Hilflos ist eine Kostenübernahme möglich. Auch bei einem Pflegegrat ab Stufe 3 ist eine Kostenübernahme möglich.
Ausnahmefall:
Es wurde weder ein Merkzeichen noch ein Pflegegrat festgestellt. Dann muss aber eine vergleichbare Einschränkung vorliegen und die ambulante Behandlung muss über einen längeren Zeitraum ausgeführt werden.
Du musst dir die Fahrt auf jeden Fall vorher genehmigen lassen. Es ist meist noch ein Eigenanteil von mindestens 5€ und höchstens 10€ fällig. Sind die Kosten unter 5€, musst du auch nur diesen Betrag zahlen. Du musst diesen Anteil auch bezahlen, wenn du noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hast.
Diese Zuzahlungspflicht gilt auch bei Fahrten zum Krankenhaus und zurück, bei Rettungsfahrten oder Krankentransporten.

Krankengeld
Du hast Anspruch auf Krankengeld, wenn deine Krankheit über einen Zeitraum von 6 Wochen hinausgeht. Auch wenn dein Aufenthalt im Krankenhaus von der Krankenkasse bezahlt wird, hast du in dieser Zeit Anspruch auf Krankengeld. In einem späteren Artikel wird noch näher auf das Thema eingegangen.
Stationäre Krankenhausaufenthalte
Die Krankenkasse bezahlt den Krankenhausaufenthalt während deiner stationären Behandlung. Du musst lediglich 10€ pro Behandlungstag zahlen. Wenn du länger als 28 Tage im Jahr im Krankenhaus stationär behandelt werden musst, zahlst danach nichts mehr.
Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts für den Aufenthalt im Krankenhaus.
Entlassungsmanagement
Damit du nach dem Aufenthalt im Krankenhaus lückenlos weiter versorgt werden kannst, gibt es seit 2017 das Entlassungsmanagement. Im Krankenhaus muss festgestellt werden, ob und welche Unterstützung du zu Hause brauchst. Dadurch können notwendige Anträge oder Genehmigungen schon während deines Aufenthalt im Krankenhaus erledigt werden.
Was gehört dazu?
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Arzneimittel in kleinen Packungsgrößen
- Verband-, Heil- und Hilfsmittel
- Häusliche Krankenpflege
Ein Entlassungsplan informiert den weiterbehandelden Arzt über Medikamente, Therapie, Haushaltshilfe oder eventuellen Pfegebedarf.

Übergangspflege
In Ausnahmefällen kann das Krankenhaus eine Übergangspflege von bis zu 10 Tagen erbringen.
Wann kann das notwendig sein?
Wenn die Anschlussbehandlung nach dem Krankenhausaufenthalt nicht im eigenen Haushalt oder in einer Rehabilitationsklinik sichergestellt werden kann.
Diese Maßnahmen müssen bei der Krankenkasse beantragt werden.
Was kann beantragt werden?
- Haushaltshilfe
- Häusliche Krankenpflege mit Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung
- Kurzzeitpflege
Was für dich notwendig ist, musst du mit dem behandelnden Arzt im Krankenhaus und deiner Krankenkasse besprechen. Der soziale Dienst im Krankenhaus kann dir auch weiterhelfen, wenn du Schwierigkeiten mit den Anträgen hast.
Übergangspflege
Wenn nach der Behandlung im Krankenhaus deine Versorgung bei dir zu Hause oder in einer Reha-Klinik nicht gesichert ist, kannst du eine Übergangspflege beantragen. Mitarbeiter vom Sozialdienst im Krankenhaus und der behandelnde Artzt können dir weiterhelfen.
Haushaltshilfe
Kannst du aufgrund der Krebstherapie deinen Haushalt nicht bewältigen, dann hast du Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Diese kann bei der Krankenkasse beantragt werden.
Voraussetzungen:
- Keine andere um Haushalt lebende Person kann den Haushalt führen.
- Wenn ein Kind unter 12 Jahren in deinem Haushalt lebt.
- Wenn dein Kind behindert ist und deshalb auf Hilfe angewiesen ist.
- Wenn kein Pflegegrat 2 - 5 nach SGB XI vorliegt.
Es gibt noch andere Gründe, warum bei dir eine Haushaltshilfe bewilligt werden kann. Sprich auf jeden Fall mit der Krankenkasse. Nimm jede Hilfestellung in Anspruch, so kannst du leichter durch die Krankheit gehen.
Die Krankenkasse kann auch in machen Fällen die Fahrtkosten und den Verdienstausfall von der Haushaltshilfe übernehmen, wenn sie mit dir verwandt oder verschwägert sind. Auch dein Ehepartner kann als Haushaltshilfe angegeben werden. Du musst bei einer Haushaltshilfe ein Teil der Kosten selbst übernehmen.
In sozialen Härtefällen kann auch das Sozialamt Kosten für die Haushaltshilfe übernehmen.
Wenn im Haushalt Kinder leben, die durch deine Erkrankung nicht ausreichend versorgt sind, kannst du beim Jugendamt einen Antrag auf ambulante Familienhilfe stellen.
Es ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, das du auch während deiner Zeit in der Rehaklinik einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe hast. In manchen Fällen kannst du Kinder mit in die Klinik nehmen. Wenn das nicht möglich ist, können die Bezahlung der Kosten oder ein Zuschuss bei der Rentenversicherung beantragt werden. Die Voraussetzungen musst du mit dem Rentenversicherungsträger besprechen.

Häusliche Krankenpflege (SGB V Leistungen)
Unter bestimmten Umständen kann die Krankenkasse auch die Kosten für die Häusliche Krankenpflege übernehmen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn durch die Versorgung zu Hause der Krankenhausaufenthalt verkürzt werden kann. Die genauen Voraussetzungen erfährst du bei deiner Krankenkasse
Die Kosten dafür werden in angemessener Höhe übernommen. Du musst also einen Teil selbst zahlen. Pflegedienste können vom Krankenhaus oder der Krankenkasse vermittelt werden. Der Artzt muss die Häusliche Krankenpflege verordnen.
Was gehört zur Häuslichen Krankenpflege?
- Die Behandlungspflege, zum Beispiel Wundversorgung.
- Die Grundversorgung, zum Beispiel Körperpflege.
- Die hauswirtschaftliche Versorgung, zum Beispiel Essen zubereiten.
Die genauen Bedingungen musst du mit deiner Krankenkasse besprechen.
In manchen Fällen wird nur eine Behandlungspflege gewährt. Das ist der Fall, wenn dadurch die ärztliche Behandlung gesichert ist. Du musst hier auch einen Teil selber zahlen.
Lasse dich gründlich von deiner Krankenkasse beraten. Es ist auch in Wohngemeinschaften oder in der Schule oder in einer Behindertenwerkstatt möglich Krankenpflege zu beanspruchen.
Kryokonservierung bei Kinderwunsch
Je nach Krebsart kann die Behandlung die Fähigkeit Kinder zu zeugen oder zu bekommen beeinträchtigt werden.
Hier ist eine Kostenübernahme für die Behandlung möglich. Es werden die Kosten für das Einfrieren und die Lagerung von Samenzellen und Eizellen (Kryokonservierung) übernommen. Diese Leistungen stehen Frauen bis zum 40. Lebensjahr und Männern bis zum 50. Lebensjahr zur Verfügung.
Bei minderjährigen Patienten ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig.
Die Kosten bei der späteren künstlichen Befruchtung werden nur bei verheirateten Paaren übernommen.
Lindernde (Palliativmedizinische) Behandlung
Auch wenn deine Krankheit so weit fortgeschritten ist, dass eine Heilung nicht möglich ist, können Hilfen beantragt werden. Du hast ein Recht darauf deine verbleibende Zeit so gut wie möglich zu gestalten.
Eine ganzheitliche Palliativmedizinische Betreuung soll nicht nur körperliche Schmerzen lindern.
Die Behandlung deiner seelischen und geistigen Probleme sind auch wichtig.
Bei der Deutschen Krebshilfe kannst du dich noch intensiver über das Thema informieren.
https://www.krebshilfe.de/informieren/ueber-krebs/palliativmedizin/
Dieser Link führt zur Internetseite der Deutschen Krebshilfe.
Wenn du eine palliative Betreuung brauchst, kann dich dein behandelnden Onkologe beraten. Diese Ärzte arbeiten oft mit einem palliativmedizinischen Netzwerk zusammen. Deine Krankenkasse kann auch regionale Adressen für dich anbieten.
Internetseiten zum Thema Palliativmedizinische Betreuung:
Portal für Palliativmedizin
Wegweiser über Hospize
https://www.wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de/
Diese Links führen zu den angegebenen Internetseiten.
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
In manchen Fällen brauchst du eine spezielle Versorgung. Wenn der Arzt festgestellt hat, dass du nur noch eine begrenzte Lebenserwartung hast und deine unheilbare Krankheit in einem fortgeschritten Stadium ist. Hier ist eine spezielle Betreuung zu Hause oder in einer stationären Pflegeeinrichtung möglich.
In diesem Fall ist ein spezialisiertes Team notwendig. In dem Team muss mindestens ein Arzt oder eine Pflegekraft eine spezialisierte palliativmedizinische Qualifikation vorweisen. Dieser Dienst muss rund um die Uhr erreichbar sein. Der Gesetzgeber hat bestimmte Rahmenbedingungen festgelegt, um die Qualität dieses Dienstes zu gewährleisten.
Dein Arzt muss diese Leistung verordnen, da du eine umfangreiche ärztliche, pflegerische und psychologische Betreuung brauchst.
Hospizpflege
In diesem Fall ist eine stationäre oder eine ambulante Versorgung möglich.
In einem Hospiz werden Schwerkranke mit einer unheilbaren Krankheit, mit einer begrenzten Lebenserwartung und Sterbende betreut.
Manchmal ist eine stationäre Behandlung im Krankenhaus nicht mehr erforderlich oder die Betreuung zu Hause nicht mehr gegeben. Im Hospiz werden die Symptome der Erkrankung überwacht und gelindert. In dieser Einrichtung geht es nicht nur um die körperliche Betreuung der Menschen, es ist auch eine spirituelle Betreuung möglich.
Das Team in einem Hospiz setzt sich aus hauptamtlich, professionell ausgebildeten Fachkräften und ehrenamtlich Mitarbeitern zusammen. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter werden in speziellen Befähigungskursen auf diese Aufgabe vorbereitet.
Die stationären Hospize werden durch ambulante Dienste ergänzt. Hier werden Angehörige bei der Betreuung unterstützt. Es gibt eine Unterstützung im alltäglichen Leben und eine psychosoziale Beratung. Auch nach dem Tod unterstützt das ambulante Team die Hinterbliebenen bei der Trauerbewältigung.
Der Artzt muss eine entsprechende Verordnung ausstellen, damit du einen Antrag auf Versorgung im Hospiz stellen kannst. Diese Anträge musst du entweder bei der Krankenkasse oder der Pflegekasse stellen. Die Kosten für das Hospiz werden zu 90% übernommen, bei Kindern sogar 95%. Die restlichen Kosten werden vom Hospiz selbst getragen.

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