

..., was für finanzielle Unterstützungen die Pflegeversicherung bietet?
Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung sind zum Beispiel Pflegesachleistungen bei der häuslichen Pflege, Pflegegeld oder Zuschüsse zu den pflegerischen Aufwendungen bei der stationären Pflege. Die Pflegeversicherung ist eine selbstständige Einrichtung der Krankenkasse. Versicherte sind dort pflichtversichert.
Seit 2017 gibt es ein Pflegestärkungsgesetz. Die Pflegebedürftigkeit wurde neu definiert und die Begutachtung reformiert. Die Bearbeitungszeiten wurden verkürzt und ein konkreter Ansprechpartner muss genannt werden.
Was ist wenn ich eine private Krankenversicherung habe?
In diesem Fall musst du eine private Pflegeversicherung abschließen. Der Beitrag hängt von deinem Alter und deinem Gesundheitszustand ab. Wenn du bereits 5 Jahre pflegeversichert bist, darf dein Beitrag nicht höher als der höchste Beitrag der sozialen Pflegeversicherung sein.
Kostenlose Beratung für Privatversicherung
https://www.compass-pflegeberatung.de/
Dieser Link führt zur kostenlosen Beratung der Plattform Compass. Dort gibt es verschiedene Beratungsmöglichkeiten.
Was ist der Pflege-Bahr?
Seit dem Jahr 2013 gibt es eine staatliche Förderung zur Pflegeversicherung. Es ist ein Zuschuss von 5€ pro Monat. Dieser Zuschuss ist unabhängig vom Einkommen des Versicherten. Das Unternehmen für deine Pflege-Tagegeld-Versicherung muss diesen Zuschuss beantragen.
Nähere Informationen gibt es unter anderem unter folgendem Link.
https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeversicherung/pflegevorsorge/pflege-bahr/
Du kannst dich als gesetzlich Versicherter auch vom Bundesministerium für Gesundheit beraten lassen.
Bundesministerium für Gesundheit
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
030/ 340 60 66 02
Das vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragte Bürgertelefon erreichen Sie Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, am Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr
Aktuelle Informationen gibt es unter folgendem Link.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon
Dieser Link führt zur Startseite des Bürgertelefon vom Gesundheitsministerium. Dort sind auch aktuelle Öffnungszeiten angegeben.
Das Bundesministerium für Gesundheit stellt eine Datenbank der Stiftung ZQP zur Verfügung.
Hier kannst du kostenlos nach Beratungsstellen in Deiner Nähe suchen. Aussagen zur Qualität dieser Angebote kann das ZQP nicht treffen.

Pflegebedürftigkeit
Wenn du dich auf längere Sicht nicht selbst versorgen kannst, bist du pflegebedürftig.
Was wird überprüft, um den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen?
- Beurteilung deiner Mobilität.
- Deine kognitive und kommunikative Fähigkeiten.
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen.
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Für jeden der 6 Bereiche wird von einem Gutachter bewertet, wie stark deine Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Es werden Punkte vergeben. Die einzelnen Module haben nicht den unterschiedlichen Einfluss auf die Vergabe der Punkte. Manche Module werden stärker Berücksichtigt andere weniger. Zum Schluss wird durch die Punktzahl der einzelnen Module dein Pflegegrat bestimmt.
Um einen Pflegeplan für dich aufzustellen, werden bei dir außerhäusliche Aktivitäten und deine Haushaltsführung berücksichtigt.
Wenn du vor 2017 schon einen Pflegegrat erhalten hast, ist er dann schon automatisch neu eingestuft worden.
Weitere Informationen über das Thema Pflege findest Du unter diesem Link. Unter anderem kannst du dir die aktuellen Pflegerichtlinien dort ansehen und downloaden.
Dieser Link führt zur Internetseite des Medezinischen Dienst Bund.
Wenn du eine private Pflegeversicherung hast, erstellt die Firma Medicproof Gutachten für dich.
Dieser Link führt zur Webseite der Firma Medicproof.

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🌹Danke für Deine Unterstützung🌹
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Was für Formen der häuslichen Pflege gibt es?
Es gibt drei Möglichkeiten.
- Sachleistungen, es werden Pflegeeinsätze durch ambulante Dienste und Sozialstationen bezahlt.
- Pflegegeld, ein Angehöriger oder geeignete Pflegeperson kümmert sich um den Patienten und bekommt dafür eine entsprechende Gelddleistung.
- Kombination von Sach- und Geldleistung. Du musst diese Kombination mindestens 6 Monate durchführen.
Die Höhe der Leistungen der Pflegekasse hängt davon ab, wie pflegebedürftig der Patient ist.
Was ist ein Entlastungsbetrag?
Alle Pflegebedürftigen, die ambulant gepflegt werden, haben Anspruch auf einen Betrag von bis zu 125€ monatlich. Dieser Betrag ist zweckgebunden. Der Betrag kann für folgende Zwecke genutzt werden.
- Kosten für eine teilstationäre Tages- oder Nachtpflege.
- Für eine Kurzzeitpflege.
- Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes.
Der Entlastungsbetrag ist eine Zusatzleistung. Er wird nicht mit anderen Leistungsansprüchen verrechnet.
Wenn du den Betrag nicht vollständig nutzen kannst, kann der Restbetrag auf den nächsten Monat oder das nächste Jahr übertragen werden.
Pflegegeld
Wenn du von einem Angehörigen oder Bekannten gepflegt wirst, erhält diese Person Pflegegeld. Du hast Anspruch auf Beratungsbesuche von Pflegefachkräften. So kann sichergestellt werden, dass du angemessen versorgt wirst.
- Pflegegrat 1 halbjährliche Besuche. Diese sind aber nicht zwingend.
- Pflegegrat 2-3 alle 6 Monate.
- Pflegegrat 4-5 alle 3 Monate.
Die Höhe des Pflegegeldes unterscheidet sich in den Bundesländern. Du kannst dich darüber informieren, wenn du nach dem Begriff Landespflegegeld suchst und bei der Suche dein Bundesland angibst. Leider gibt es dazu keine einheitliche Internetseite.
Stand Mai 2024
Pflegesachleistungen
Wenn du dich von einem zugelassenen Pflegedienst betreuen lassen möchtest, kann der Pflegedienst seine Kosten direkt mit der Krankenkasse oder einem anderen Kostenträger abrechnen. Ambulante Pflegedienste können auch zusätzliche Betreuungsleistungen anbieten.
Verschiedene Krankenkassen bieten kostenlose Informationen über die aktuelle Höhe der Pflegesachleistungen an.
Gibt es zusätzliche Leistungen für pflegende Angehörige?
Unter bestimmten Voraussetzungen hat ein pflegender Angehöriger Anspruch auf Leistungen der sozialen Sicherung. Folgende drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
- Der Bedürftige, mit Pflegegrat 2-5 wird zu Hause gepflegt.
- Die private Pflege beträgt mindestens 10 Std. pro Woche.
- Regelmäßig an mindestens 2 Tagen der Woche.
Es können Folge Leistungen gewährt werden.
- Wenn die pflegende Person eine Erwerbstätigkeit von weniger als 30 Stunden ausübt, zahlt die Pflegeversicherung Beiträge in die Rentenversicherung.
- Die Pflegeperson ist beitragsfrei unfallversichert.
- Wenn die Pflegeperson die Arbeit aufgibt, zahlt die Pflegeversicherung die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Diese werden nur während der vollen Pflegetätigkeit gezahlt.
Pflegezeitgesetz
Wenn du einen nahestehenden Angehörigen über einen längeren Zeitraumpflegen möchtest, kannst du dich teilweise oder vollständig von der Arbeit befreien lassen.
Möglichkeiten des Pflegezeitgesetzes.
- Kurzzeitige Arbeitsbehinderung: Wenn die Pflege kurzfristig erfolgt, hast du Anspruch auf bis zu 10 Tagen Freistellung. In dieser Zeit zahlt die Pflegeversicherung ein Pflegeunterstützungsgeld. Es beträgt 90% des ausgefallenen Nettoeinkommens, darf aber nicht 70% der kalendertäglichen Betragsbemessungsgrenze überschreiten.
- Pflegezeit: Bei einer Betriebsgröße von mindestens 15 Mitarbeitern kannst du eine Auszeit von bis zu 6 Monaten in Anspruch nehmen. Die entsprechende Broschüre für den Gestzestext kannst du dir vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend herunterladen. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/bessere-vereinbarkeit-von-familie-pflege-und-beruf-76070#:~:text=Mit%20dem%20Gesetz%20zur%20besseren,in%20der%20Pflege%20zu%20geben. Dieser Link führt zur Broschüre.
- Familienpflegezeit: Ab einer Betriebsgröße von mehr als 25 Mitarbeitern, kannst du deine Arbeitszeit, für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren, auf 15 Wochenstunden verringern. Du kannst die Einkommensverluste als zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ausgleichen.
Dein Arbeitgeber braucht nicht ausdrücklich zustimmen. Die Freistellung muss gewährleistet sein.
Manchmal ist ist es plötzlich notwendig eine andere Person zu pflegen. Solche Situationen sind nicht immer planbar. Du musst deinen Arbeitgeber sofort darüber informieren, dass du einen Angehörigen pflegen musst. Der Arbeitgeber hat das Recht, eine ärztliche Bescheinigung zu verlangen. Daraus muss hervorgehen, dass ein naher Angehöriger pflegebedürftig ist und du die Pflege organisieren musst.
Du musst einen Antrag auf Pflegezeit bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person stellen.
Der Arbeitgeber benötigt eine Bescheinigung des Medezinischen Dienstes der Krankenkasse oder Pflegekasse. Dieser Nachweis ist wichtig, damit du für einen längeren Zeitraum freigestellt werden kannst.
Was muss ich beim Antrag beachten?
- Der Antrag auf Pflegezeit muss spätestens 10 Tage vor dem Beginn der Freistellung schriftlich beim Arbeitgeber vorliegen.
- Du musst die Dauer und den Umfang der Freistellung angeben (Vollzeit/ Teilzeit)
- Die Vereinbarung muss schriftlich festgelegt werden.
- Wenn du nur Teilzeit freigestellt werden möchtest, müssen die genauen Bedingungen in der Vereinbarung festgelegt werden. Achte auf die Einhaltung dieser Bedingungen. Es ist wichtig um deine Aufgaben planbar zu halten.
Während der Pflegezeit hast du keinen Anspruch auf Entgeldfortzahlung oder Ersatzleistungen. Dir darf in der Pflegezeit keine Kündigung ausgesprochen werden.
Was muss ich beachten, wenn die Pflegezeit früher als vereinbart beendet ist?
Manchmal verstirbt die zu pflegende Person, oder die Pflege ist zu Hause nicht mehr möglich. Es gibt die Möglichkeit der Verhinderungs- oder Ersatzpflege.
Durch die vollständige Arbeitsbefreiung kann der Krankenversicherungsschutz verloren gehen. Bei Ehepartnern ist es möglich den Versicherungsschutz über die Familienversicherung aufrecht zu erhalten. Ist keine Familienversicherung möglich, musst du für dich eine freiwillige Krankenversicherung abschließen. Die Pflegekasse des Pflegebedürftigen übernimmt die Höhe des Mindestbeitrages.
Ab dem Pflegegrat 2 gibt es, unter bestimmten Voraussetzungen, die Möglichkeit das die Pflegeversicherung auch die Zahlung der Arbeitslosen-, Unfall- und Rentenversicherung übernimmt. Du hast dann auch Anspruch auf eine Vertretung. Diese wird pro Jahr für höchstens 42 Tage bezahlt. Auch als pflegende Person kannst du krank werden. Du hast auch in dieser Zeit das Recht auf Urlaub.
Was ist Verhinderungs-/ Ersatzpflege?
Du hast darauf Anspruch, wenn die zu pflegende Person mindestens einen Pflegegrat 2 hat und die Person mindestens 6 Monate ein Pflegefall ist.
Wenn du als pflegende Person krank bist, oder Erholung brauchst kannst du dich vertreten lassen. Du kannst entscheiden, ob du es stundenweise oder tageweise nutzen möchtest. Wenn die Person dich weniger als 8 Stunden pro Tag vertritt, wird es dir nicht auf dein Pflegegeld angerechnet.
Das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt die entsprechenden Musteranträge zur Verfügung.
https://www.wege-zur-pflege.de/familienpflegezeit/service
Unter diesem Link kannst du dir den entsprechenden Antrag downloaden. Auf der Internetseite findest du auch weitere nützliche Informationen und Musteranträge zum Thema Pflege.
Wenn du einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmst, rechnet dieser den Stundenlohn mit der Pflegekasse ab. Bei einer Privatperson muss die pflegende Person selbst bezahlen und bekommt einen Betrag von der Pflegekasse wieder zurück. Dieser Artikel wurde im Mai 2024 veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt zahlt die Pflegeversicherung maximal 1.612€ pro Jahr für die Verinderungspflege.
Kurzzeitpflege
Wenn du eine Vertretung benötigst, aber eine Pflege zu Hause nicht möglich ist gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege. Pro Kalenderjahr darf eine pflegebedürftige Person bis zu 8 Wochen in einer stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung untergebracht werden.
Wichtig:
Zwischen der Kurzzeitpflegeeinrichtung und der Pflegekasse muss ein entsprechender Vertrag vorliegen. Erkundige dich welche Einrichtungen in deiner Umgebung von der Pflegekasse zugelassen sind.
Für diese Zeit übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für die stationäre Unterbringung. Der Maximalbetrag ist jedoch auf 1.774 Euro im Jahr gedeckelt. Meistens ist dieser Betrag ausgeschöpft, bevor die Acht-Wochen-Grenze erreicht wird. Die Kurzzeitpflege kannst du aber zusätzlich mit der Verhinderungspflege kombinieren. So kannst du auch längere Aufenthalte finanzieren und deinen Eigenanteil begrenzen. (Stand Mai 2024)
Habe ich als pflegende Person auch Anspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme?
Du bist als pflegende Person hoher körperlicher und psychischer Belastungen ausgesetzt. Du kannst also selber bei deinem Hausarzt eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme beantragen. In manchen Kliniken ist es sogar möglich, dass die zu pflegende Person auch dort untergebracht werden kann. Es ist aber auch möglich, für diese Zeit eine Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Diese Rehabilitationsmaßnahme wird von deiner Krankenkasse finanziert, du musst lediglich 10€ pro Tag Zuzahlung leisten.

Leistungen für teilstationäre oder stationäre Pflege
Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten. Auch hier muss ein Eigenanteil geleistet werden. Der Eigenanteil wird geringer, wenn die zu pflegende Person einen höheren Pflegegrat hat.
Ab dem Pflegegrat 2 wird auch einen Leistungszuschlag zu den Pflegekosten gewährt.
Die Entlastung erfolgt durch gestaffelte Zuschläge, die von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim abhängen:
- 15 Prozent im ersten Jahr (seit 2024),
- 30 Prozent im zweiten Jahr (seit 2024),
- 50 Prozent im dritten Jahr (seit 2024) und
- 75 Prozent ab dem vierten Jahr (seit 2024).
Wenn die eigenen Einkünfte und das Pflegegeld nicht ausreichen, um die Kosten für die stationäre Unterbringung zu decken, kannst du Sozialleistungen beantragen. Die Hilfe zur Pflege ist eine Leistung der deutschen Sozialhilfe, die dann greift, wenn eine pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen nicht in der Lage sind, die Kosten für die notwendige Pflege selbst zu tragen. Die konkreten Leistungen und Voraussetzungen der Hilfe zur Pflege sind im Sozialgesetzbuch 12 (XII) Paragraf 61 bis 66a festgehalten.
Teilstationäre Pflege
Soll die häusliche Pflege ergänzt werden, ist auch eine teilstationäre Pflege möglich. In dieser Zeit müssen die Kosten für Verpflegung selbst übernommen werden.
Was für Möglichkeiten gibt es bei dieser Art von Pflege?
- Soziale Betreuung
- Medezinische Behandlungspflege
- Hin- und Rückfahrt
- Nachtpflege
Diese Leistungen kann man mit ambulanten Pflegesachleistungen und/ oder Pflegegeld kombinieren.
Das Bundesministerium für Gesundheit stellt nähere Informationen dazu zur Verfügung.
Dieser Link führt zur Informationsseite des Bundesministerium für Gesundheit.
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse auch die Kosten für Pflegehilfsmittel und technische Hilfen. Aktuelle Informationen gibt es dazu bei der Pflegekasse.
Steuerliche Erleichterung bei schwerer Pflegebedürftigkeit
In bestimmten Fällen können auch steuerliche Vorteile beantragt werden. Das sind dann Pauschalbeträge die du als pflegende Person in deiner Einkommensteuer geltend machen kannst. Der Pflegepauschalbetrag richtet sich nach der Höhe des festgestellten Pflegegrates. Ein Einzelnachweis muss nicht erbracht werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Unentgeltliche Pflegeleistungen.
- Die Pflege muss entweder in der Wohnung der zu pflegenden Person oder der Pflegeperson stattfinden.
Die Auswahl gilt einheitlich für ein Kalenderjahr.
Pflegestützpunkte können dich in diesem Fall beraten.
https://www.zqp.de/schwerpunkt/beratung/
Diese Link führt zur Internetseite des Zentrum für Qualität in der Pflege. Hier kannst du die Datenbank nutzen um Pflegestützpunkte in deiner Nähe zu finden.

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