..., wie du den Einstieg in den Beruf wieder schaffen kannst?

Die verschiedenen Therapien sind zu Ende. Du möchtest wieder zurück in deinen Beruf. Leider bist du aber nicht mehr so fit wie vorher. 

Welche Möglichkeiten gibt es?

Es gibt die Möglichkeit im Anschluss eine Reha-bilitationsmaßnahme oder Kur zu machen. 

Das Fatigue- Syndrom wird zur Zeit noch nicht von allen Krankenkassen anerkannt,  deshalb kann es Schwierigkeiten bei der Beantragung geben. Deshalb ist es wichtig,  dass du mit deinem Arzt ausführlich darüber sprichst was du in so einem Fall tun kannst. Es gibt auch Rehabilitationsberater, die dir weiterhelfen können,  wenn es nicht gleich klappt.  Andere Ansprechpartner können der Psychoonkologe, die Rentenversicherung oder die Hauptfürsorgestelle sein. Falls du arbeitslos bist ist das Arbeitsamt dein Ansprechpartner. 

Es ist sehr wichtig, dass du deine Herausforderungen mit der Krankheit genau beschreibst. Nur dann können sich die einzelnen Behörden ein reelles Bild von deiner Situation machen. 

Bemühe dich um ärztliches Gutachten. Darin muss bestätigt sein, dass du stark in deiner Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert bist. In dieser Zeit musst du auch noch Krankengeld beziehen. Die Krankenkasse gibt dir dann 10 Wochen Zeit, um einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen. Dasselbe gilt auch, wenn du die Voraussetzung erfüllst, Rente zu bekommen. Halte diesen Zeitraum von 10 Wochen unbedingt ein,  danach verfällt dein Anspruch auf eine Reha- Maßnahme. 

Was passiert in der Rehabilitation?

Damit du wieder fit für das Berufsleben wirst, erstellen die Ärzte vor Ort einen individuellen Rehabilitationsplan. Dieser Plan wird, nach genauen Vorunter-suchungen, im Rehabilitationszentrum erstellt. 

Bei der Rehabilitation geht es um folgende Punkte:

  • Die körperlichen und seelischen Folgen der Erkrankung zu lindern oder zu beseitigen. 
  • Eine Verschlimmerung der Folgen zu vermeiden. 
  • Oder falls bleibende Herausforderungen vorhanden sind, zu lernen diese in deinem Alltag zu meistern.

Die Rehabilitation gehört mit zu Behandlung der Krankheit. Je nachdem, in welcher Situation du dich befindest, sind verschiedene Leistungsträger für dich zuständig.  Soll deine Gesundheit wieder hergestellt werden, ist meist die Krankenkasse für die Kosten zuständig. Wenn deine Erwerbsfähigkeit erhalten oder wieder hergestellt werden soll,  muß der Renten-versicherungsträger für die Kosten aufkommen. 

Was sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben?

Das sind Maßnahmen die dir helfen möglichst schnell wieder berufstätig zu werden,  falls du arbeitslos bist. Oder deine Einschränkungen dir nicht mehr ermöglichen deine vorherige Arbeit weiter zu führen. 

In Absprache mit Rehabilitationsberatern und Psychologen der Agentur für Arbeit wird für dich die beste Möglichkeit erarbeitet. Das kann eine Umschulung für einen neuen Beruf sein. Es kann aber auch eine Weiterbildung sein, die dir ermöglicht bei deinem Arbeitgeber zu bleiben.  Es werden auch zusätzliche Kosten gefördert, die entstehen wenn du Hilfsmittel brauchst. Das können technische Hilfsmittel sein. Auch wenn dein Arbeitsplatz behindertengerecht umgerüstet werden muss, werden finanzielle Hilfen gewährt. Es werden auch Zuschüsse für eine Einarbeitungszeit gezahlt. Auch Kosten für eine interne Eingliederungshilfe, die dich eine zeitlang am Arbeitsplatz unterstützt wird vom Arbeitsamt gefördert. Eine genaue Beratung erhälst du bei der Hauptfürsorgestelle, dem Arbeitsamt oder dem Rentenversicherungsträger.

Was ist das Hamburger Modell?

Es ist eine Methode, bei der du schrittweise in das Arbeitsleben zurückkehrst. Du bist weiterhin krank geschrieben. Du fängst stundenweise wieder an zu arbeiten. Der Ablauf dieser Phase hängt von den Anforderungen an deinem Arbeitsplatz ab. Mit der Abstimmung des behandelnden Arztes, wird der Zeitraum festgelegt. Es kann eine Zeitspanne von 6 Wochen bis zu 6 Monaten sein. 

Wann kommt für mich eine Umschulung in Frage?

Manchmal ist es nicht mehr möglich in deinem alten Beruf weiter zu arbeiten. 

Mit dem Arbeitsamt wird eine neue Perspektive für dich erarbeitet. Es müssen dabei dein Gesundheitszustand, deine berufliche Erfahrung und deine Fähigkeiten berücksichtigt werden.  

Andere Möglichkeiten können aber auch sein, dass du deine wöchentliche Arbeitszeit an deinem Arbeitsplatz verringerst oder im Betrieb eine andere Tätigkeit für deine Situation besser passt.

Was passiert,  wenn ich nur teilweise oder garnicht mehr arbeiten kann?

Es wird hier geprüft ob du 6 Stunden oder drei Stunden arbeiten kannst.  Dann hast du Anspruch auf teilweise Erwerbsminderung. Ist es dir nicht möglich 3 Stunden zu arbeiten erhälst du volle Erwerbsminderungsrente. 

Die Voraussetzungen und genauen Bedingungen werden dir vom Rentenversicherungsträger erklärt. 

Die Erwerbsminderungsrente wird für 3 Jahre gewährt.  Danach wird dein Gesundheitszustand erneut überprüft. Wenn sich deine Gesundheit gebessert hat, kann ein voller Anspruch auch auf einen teilweisen Anspruch geändert werden oder sogar ganz entzogen werden. 

Man kann während der Zeit der Erwerbsminderungs-rente auch zusätzlich etwas Geld verdienen. Es ist auch möglich Sozialleistungen zu beantragen. 

Wenn du dich gründlich informierst, ist deine finanzielle Situation abgesichert.

Quelle- Die blauen Ratgeber- herausgegeben von der deutschen Krebshilfe. 

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