..., welche Rehabilitationsmaßnahmen es gibt und wie sie beantragt werden?

In Deutschland gilt das Prinzip "Rehabilitation vor Pflege". Deshalb haben Versicherte Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen. 

Was soll durch eine Rehamaßnahme bewirkt werden?

  • Körperliche und psychischen Folgen der Erkrankung zu lindern oder zu beseitigen. 
  • Einer Verschlimmerung der Krankheit vorzubeugen. 
  • Oder Techniken zu erlernen die dir ermöglichen mit den chronischen Folgen deiner Erkrankung deinen Alltag wieder zu meistern. 

In Deutschland werden Rehabilitationsmaßnahmen von verschiedenen Sozialversicherungsträgern bezahlt.

Welche Träger sind das?

  • Krankenversicherung 
  • Rentenversicherung 
  • Unfallversicherung 

Bei der Krankenkasse geht es hauptsächlich darum, deine Gesundheit wieder herzustellen. Bei der Rentenversicherung ist der Schwerpunkt, deine Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen oder zu erhalten. 

Welche Arten gibt es?

Ambulante Rehabilitation: Diese findet in der Nähe deines Wohnortes statt. Du befindest dich nur tagsüber in einer entsprechenden Einrichtung. Wenn alle Anwendungen beendet sind kannst du wieder nach Hause zurückkehren. 

Stationäre Rehabilitation: Du bist in einer Rehabilitationsklinik für mehrere Wochen untergebracht. Dort finden alle Untersuchungen, Behandlungen und Anwendungen statt. Diese Maßnahme wird auch oft als Kur bezeichnet. Dieser Aufenthalt dauert meistens 3 Wochen. Wenn der Arzt der Klinik feststellt, dass eine längere Behandlung notwendig ist, wird der Aufenthalt verlängert. 

Anschlussheilbehandlung (AHB)/ Anschlussrehabilitation (AR)

Damit du möglichst schnell wieder in das Berufsleben einsteigen kannst, erfolt diese Maßnahme möglichst zeitnah nach deiner Akutbehandlung im Krankenhaus. Auch dein Einstieg in dein normales Alltagsleben soll so wieder erleichtert werden. Du hast Anspruch auf eine fachspezifische Rehabilitation. Die Klinik muss sich nachweislich für die Reha deiner Erkrankung eignen. Du hast auch ein Wunsch und Wahlrecht. Du musst dich nicht unbedingt an die Listen der Kranken- oder Rentenversicherung halten. Wenn die Beschwerden deiner Krankheit weiterhin bestehen, musst du über weitere Rehabilitationsmaßnahmen aufgeklärt werden. 

Der Antrag für die Anschlussbehandlung muss schon im Krankenhaus gestellt werden. Der Soziadienst im Krankenhaus kann bei der Beschaffung und dem Ausfüllen der Anträge helfen. 

Wenn eine ambulante Chemotherapie oder Strahlentherapie erfolgt, stellt der niedergelassene Onkologe oder Radiologe deinen Rehabilitationsantrag.

Die Zeit zwischen der Behandlung im Krankenhaus und der Maßnahme sollte nicht länger als 2 bis 5 Wochen dauern. 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um so eine Rehabilitation durchzuführen?

  • Du solltest dich selbstständig waschen und anziehen können. 
  • Eine selbstständige Fortbewegung auf Stationsebene sollte für dich möglich sein, damit du zu den angeordneten Anwendungen gehen kannst. 
  • Du solltest in der Lage sein, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Klinik zu fahren. 

Onkologische Rehabilitation 

Nach einer Krebserkrankung soll eine onkologische Rehabilitation dir dabei helfen, die körperlichen und seelischen Folgen der Tumorerkrankung zu mildern beziehungsweise zu beseitigen. Je nach Art der Erkrankung oder Form der Therapie können die Folgestörungen sehr unterschiedlich sein. Deshalb sind die Ziele einer onkologischen Reha auf deinen persönlichen Bedürfnisse abgestimmt.

Im ersten Jahr nach der Primärbehandlung kann die Rehabilitation bewilligt werden. Diese Art von Rehabilitation kann nach 4 Jahren noch einmal beantragt werden. In Ausnahmefällen kann die Rehabilitation aber auch früher erfolgen. Wenn ein Rückfall oder Tochtergeschwülste in anderen Körperregionen auftreten, kann so eine Maßnahme früher beantragt werden. 

Auch hier kannst du zwischen ambulanten oder stationärem  Aufenthalt wählen. Der stationäre Aufenthalt würde auch 3 Wochen dauern. 

Teilstationäre Rehabilitation 

Wenn du dich für diese Maßnahme entscheidest wird die stationäre Behandlung verkürzt oder ersetzt. Diese Behandlung findet in der Nähe deines Wohnortes statt. Du musst keine Zuzahlung für einen Klinikaufenthalt leisten. Du musst aber meistens die Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung selbst zahlen oder Zuzahlungen leisten. Erkundige dich beim Zahlungsträger welche Zuzahlung du leisten musst. 

Erwerbstätige können unter folgendem Link einen Online Antrag stellen. 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/

Wenn du nicht erwerbstätig bist kannst du deine Krankenkasse, die Versicherungsvertreter oder deine örtliche Kommune.

In NRW gibt es die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung.

Du kannst diese Arbeitsgemeinschaft unter folgendem Link kontaktieren:

https://www.argekrebsnw.de/

Welche Zuzahlungen muss ich leisten?

Auszug aus der Information der Rentenversicherung:

"An diesen Kosten müssen Sie sich beteiligen, aber nur, wenn Sie eine stationäre Leistung in Anspruch nehmen. Die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage, bei einer Anschlussrehabilitation für längstens 14 Tage im Kalenderjahr. Wenn Sie in einem Jahr bereits Rehabilitationsleistungen - auch von der Krankenkasse - in Anspruch genommen haben, werden alle Tage der Zuzahlung berücksichtigt und gegenseitig angerechnet.

Haben Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet oder beziehen Sie während der Rehabilitation Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger, so brauchen Sie keine Zuzahlung zu leisten.

Die Zuzahlung ist von der jeweiligen Einkommenssituation abhängig und ist nach dem zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Recht zu leisten. Viele Patienten können sich ganz oder teilweise davon befreien lassen (s. Informationen und Formulare unten). Das Antragsformular dafür erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder können es auf unserer Webseite herunterladen.

Eine vollständige Befreiung von der Zuzahlung ist ohne zusätzliche Voraussetzungen möglich, wenn Ihr monatliches Nettoeinkommen den in der nachfolgenden Tabelle angegebenen ersten Einkommenswert nicht erreicht. Bitte beachten Sie, dass die gestaffelten Zuzahlungsbeträge nur dann gelten, wenn Kinder im Haushalt leben, für die ein Kindergeldanspruch besteht. Darüber hinaus sind die Tabellenwerte maßgebend, wenn für Sie oder für Ihren Ehepartner beziehungsweise Lebenspartner Pflegebedürftigkeit anerkannt wurde. Einzelheiten zur Pflegebedürftigkeit und zum Nachweis erfahren Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger."

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Warum-Reha/zuzahlung.html

Stand Mai 2024

Zuzahlung bei einer Rehabilitationsmaßnahme der gesetzlichen Krankenkasse:

Ist die gesetzliche Krankenversicherung der Kostenträger, beträgt die Reha Zuzahlung 10 € pro Tag. Allerdings kann dieser Betrag der Zuzahlung auch geringer ausfallen, da er an das Bruttoeinkommen angepasst wird. Die Zuzahlung für eine medizinische Reha darf nämlich 2% des Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Leidest du nter einer chronischen Krankheit, darf die Zuzahlung sogar nur 1% des Bruttoeinkommens ausmachen.

Private Krankenversicherung:

Auch die Private Krankenversicherung kann der Kostenträger für Ihren Reha Aufenthalt sein. In diesem Fall ist die Höhe der Reha Zuzahlung von deinem Tarif bei der Privaten Krankenversicherung abhängig. Die Private Krankenversicherung übernimmt nur teilweise oder garkeine Kosten, weil es sich bei einer Reha nicht um eine Pflichtleistung handelt.

Wann brauche ich keine Zuzahlung leisten?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Es handelt sich um eine Kinderrehabilitation
  • Es handelt sich um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Reha)
  • Es handelt sich um eine Anschlussheilbehandlung der Berufsgenossenschaft
  • Du hast bei der Antragstellung der Reha das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • Du erhälst Übergangsgeld (sofern nicht zusätzliches Erwerbseinkommen bezogen wird), Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen zur Grundsicherung 

Wann bekomme ich Übergangsgeld?

  • Übergangsgeld bekommst Du, wenn Du eine medizinische oder berufliche Rehabilitation machst. Damit sind Maßnahmen gemeint, die Dir helfen sollen, nach gesundheitlichen Problemen wieder in einen Job zurückzukehren.
  • Das Übergangsgeld von der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung ersetzt während einer medizinischen Reha das Krankengeld. Du bekommst es aber nur, wenn Du keinen Lohn mehr von Deinem Arbeitgeber erhältst und zuvor in die Rentenkasse eingezahlt hast.
  • Das Übergangsgeld beträgt 68 Prozent des letzten Nettogehalts. Hast Du ein Kind, sind es 75 Prozent. Damit ist die Zahlung niedriger als das Krankengeld.
  • Bei freiwillig Versicherten ist die Berechnungsgrundlage 80% des Einkommens, das den Zahlungen der Beiträge des letzten Kalenderjahres zugrunde lag. 

Den Antrag auf Übergangsgeld für die Rehabilitation kannst du hier runterladen. Es ist das Formular G0512.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0512.html

Du kannst auch eine Freistellung für Zuzahlung beantragen. Es ist da Formular G0160. Unter folgendem Link kannst du es runterladen.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0160.html

 

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Berufliche Wiedereingliederung

Für viele ist es nach Der Behandlung wichtig möglichst reibungslos wieder in Ihr Berufsleben zurückzukehren. 

Unter bestimmten Voraussetzungen ist dein Arbeitgeber dazu verpflichtet, mit dir dir ein Gespräch zu Eingliederung zu führen. In diesem Fall gibt es oft ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Der Gesetzgeber hat im Sozialgesetzbuch IX im Paragraph 167 genaue Regelungen für die betriebliche Wiedereingliederung getroffen.

Unter diesem Link werden häufige Fragen zu diesem Gesetz beantwortet. 

https://www.betriebliche-eingliederung.de/fragen-und-informationen-zum-842/anwendungsbereich-des-84-abs-2-sgb-ix/

Dieser Link zu einer Internetseite des Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.

Was ist das Hamburger Modell?

Nicht Jeder kann nach der Akutbehandlung oder Rehabilitation sofort voll in das Berufsleben einsteigen.  Du kannst deshalb diese Möglichkeit nutzen, um dich wieder schrittweise an deine Aufgaben anzupassen. Während dieser Anpassungsphase bist du weiter krankgeschrieben. Die Bedingungen der Anpassungsphase werden zwischen deinem behandelnden Arzt, der Krankenkasse oder Rentenversicherung und deinem Arbeitgeber ausgehandelt. In der Regel dauert diese Zeit zwischen 6 Wochen und 6 Monaten. 

Was sind Leistungen zurTeilhabe am Arbeitsleben?

Wenn du erwerbsfähig bist, aber deine vorherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kannst oder dein Arbeitsplatz verändert werden muss, um deinen Arbeitsplatz zu sichern, können diese Leistungen beantragt werden. 

Was für Leistungen sind das?

  • Berufliche Aus- oder Weiterbildung 
  • Technische Arbeitshilfen
  • Einrichten eines behindertengerechten Arbeitsplatzes
  • Einarbeitungszuschüsse
  • Eine interne Eingliederungshilfe, die dich zeitweise unterstützt. 

Voraussetzung für die Kostenerstattung ist ein Schwerbehindertenausweis. Aufgrund deiner Krebserkrankung ist es nicht immer möglich, da weiter zu machen wo du aufgehört hast. Machmal ist Umdenken notwendig. Eine Umschulung kann dir neue Möglichkeiten bieten, um wieder in das Arbeitsleben zurückzukehren. Beratung bekommst du bei dem Träger der Sozialen Entschädigung (ehemalige Hauptfürsorgestelle), dem Arbeitsamt oder dem Rentenversicherungsträger. Grundsätzlich gilt das Prinzip Rehabilitation vor Rente. Es soll möglichst deine Erwerbsfähigkeit erhalten bleiben. 

Manchmal treten Schwierigkeiten am Arbeitsplatz auf. Dir droht vielleicht eine Kündigung oder du hast Schwierigkeiten die Arbeitsbedingungen zu bekommen die dir zustehenden. Du kannst die Hilfe der Träger der Sozialen Entschädigung in Anspruch nehmen. Auch Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern Hilfe, um ihre Rechte in Anspruch nehmen zu können. 

Die Träger der Sozialen Entschädigung sind regional organisiert. Unter dem Stichwort Soziales Entschädigungsrecht kannst du weitere Informationen bekommen. 

Rehabilitationssport 

Auch nach der Rehabilitationsklinik kannst du weiter durch Sport fit bleiben. Du kannst deine Lebensqualität durch Sport verbessern. Auch deine psychische Gesundheit wird durch Sport verbessert.

Es gibt spezielle Gruppen für Rehabilitationssport. Dort leiten speziell ausgebildete Übungsleiter die Gruppen an. In meinem Artikel Bewegung und Sport bei Krebs gibt es dazu nähere Informationen. Dort findest du auch ein spezielles Adressbuch zum Thema Sport. 

Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen Krankenkassen oder Rentenversicherungen die Kosten für Rehabilitationssport. In der Regel wird eine Kostenübernahme für eine Zeitspanne von 12 oder 18 Monaten gewährt. Dein Arzt muss dir den Rehabilitationssport verordnen. Für gesetzlich Versicherte muss bei den Krankenkassen das Formular 56 - Verschreibung von Rehabilitationssport ausgefüllt werden. 

Die Deutsche Rentenversicherung informiert über verschiedene Themen rund um Rehabilitationssport. 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Reha-Nachsorge/Reha-Sport/reha-sport_node.html

Dieser Link führt zur Informationsseite über Reha- Sport der Deutschen Rentenversicherung. 

Wenn du nach dem Krankenhausaufenthalt in eine Rehabilitationsklinik gehst,  kann der dort behandelnde Artzt auch schon eine Empfehlung für Sport ausstellen. Diese Empfehlung erscheint dann im Abschlussbericht der Reha- Klinik.

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